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Fruchtsaft in Niedersachsen

Fruchtsaft in Niedersachsen

auch bekannt als: Juice

Fruchtsäfte müssen einen Fruchtgehalt von 100 % haben und enthalten weder Konservierungs-, noch Farbstoffe. Man unterscheidet zwischen Fruchtsäften, die pur getrunken werden können, und solchen, die mit anderen Fruchtsorten gemischt werden müssen, da sie alleine einen zu hohen Säuregehalt aufweisen oder die Konsistenz nicht geeignet ist.

Früchte, die pur verarbeitet werden können sind:

- Apfel

- Orange

- Grapefruit

- Traube

- Birne

- Ananas

- Mandarine

- Tomate (da Tomaten botanisch zu den Früchten gezählt werden)

Johannisbeere, Sauerkirche, Mango oder Banane zum Beispiel müssen mit anderen Früchten vermischt werden.

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